zum Hauptinhalt
New York: Donald Trump bei einem Gerichtsprozess in New York (Archivbild).

© dpa/EDUARDO MUNOZ ALVAREZ

Wegen Sturm auf das Kapitol: Trump muss sich Zivilklagen stellen

Demokratische Abgeordnete und Polizisten können den früheren US-Präsidenten verklagen. Ein Bundesberufungsgericht entschied, dass Trump für diesen Fall keine Immunität genießt.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss sich Zivilklagen im Zusammenhang mit dem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 6. Januar 2021 stellen.

Die Richter eines Bundesberufungsgerichts entschieden am Freitag einstimmig, dass der gegenwärtig führende republikanische Präsidentschaftsbewerber keine Immunität in diesem Fall genießt.

Trump habe damals „in seiner persönlichen Eigenschaft als Präsidentschaftskandidat“ gehandelt, als er seine Anhänger zum Marsch auf das Kapitol aufforderte. Präsidenten seien nur bei offiziellen Handlungen vor zivilrechtlichen Klagen geschützt. Eine Stellungnahme von Trump lag zunächst nicht vor.

Das Gericht ging nicht auf die eigentlichen Vorwürfe gegen Trump ein. Das Urteil macht den Weg frei für Klagen von demokratischen Abgeordneten und Polizisten, die den heute 77-Jährigen für die Gewalt seiner Anhänger am Kongresssitz verantwortlich machen.

Trump sieht sich gleich mehreren Klagen auf Bundes- und Landesebene zum Sturm auf das Kapitol, im Zusammenhang mit dem Ausgang der Präsidentenwahl 2020 und den Finanzen seiner Unternehmen ausgesetzt. Trump hat durchgehend alle Vorwürfe zurückgewiesen. (Reuters)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false