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Prozess um Urkundenfälschung: Haftstrafe für den "Präsidenten"

Der mutmaßliche Berliner Drogenhändler Mahmut U., besser bekannt als "Präsident", ist wegen Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Vorerst bleibt er allerdings auf freiem Fuß.

Berlin - Nach Überzeugung des Amtsgerichts Tiergarten hatte der Angeklagte "bewusst" seine frühere türkische Staatsbürgerschaft verheimlicht und damit mehrfach eine Duldung in Deutschland erschlichen. Beim Landeseinwohneramt hatte er eine gefälschte arabische Bescheinigung zum Nachweis vorgelegt.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dem selbsternannten "Kiez-König" um den 1972 geborenen, früheren türkischen Staatsbürger arabischer Herkunft Mahmut U. handelt. Das Gericht beruft sich dabei auf das türkische Personenstandsregister, wonach dem Angeklagten am 13. Februar 2002 die türkische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, weil er den Wehrdienst verweigerte.

Der Angeklagte hatte stets erklärt, "kurdischer Libanese" und damit staatenlos zu sein. Bei den Behörden gab er sich als Mahaiddine Al-Z., geboren 1966 in Beirut, aus. Die Verteidigung des als "Präsident" bekannten mutmaßlichen Unterweltpaten kündigte Berufung an.

Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt der 35-Jährige bis auf weiteres ein freier Mann. Im Dezember war er nach fast zweijähriger Untersuchungshaft frei gekommen, weil das Bundesverfassungsgericht die lange Haftzeit für verfassungswidrig befunden hatte. Das Großverfahren um Drogenhandel gegen ihn und weitere Angeklagte wird fortgesetzt. (tso/ddp)

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