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Kultur: Bundestag verabschiedet neues Urheberrecht

Nach mehr als zwei Jahren erbitterter Diskussionen hat der Bundestag ein neues Urhebervertragsrecht verabschiedet. Das Gesetz gewährt Autoren, freien Journalisten, Übersetzern und anderen Kreativen der Medienwirtschaft Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit.

Nach mehr als zwei Jahren erbitterter Diskussionen hat der Bundestag ein neues Urhebervertragsrecht verabschiedet. Das Gesetz gewährt Autoren, freien Journalisten, Übersetzern und anderen Kreativen der Medienwirtschaft Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Verlage und freie Mitarbeiter müssen dafür nun Regelungen aushandeln, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Autoren werden außerdem stärker als bisher am Erfolg ihrer Werke beteiligt. Der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin eingebrachte Entwurf wurde mit Stimmen aus allen Fraktion beschlossen. Medien- und Autorenverbände begrüßten das Gesetz.

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