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Insbesondere der Verkehrssektor erfüllt die im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht. 

© Imago/Frank Sorge

Update

Erneute Schlappe vor Gericht: Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt

Der Bund muss mehr tun, um die Klimaziele zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen reichten nicht aus, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

Die Bundesregierung ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut verurteilt worden, weil ihre Klimaschutzbemühungen nicht ausreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle gab am Donnerstagabend zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.

Der Umweltverband hatte ein ausreichendes Klimaschutzprogramm für die Wirtschaftssektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr zur Senkung der Emissionen eingefordert. Die DUH klagte außerdem darauf, dass die Bundesregierung ihr Programm für den natürlichen Klimaschutz nachbessert, bei dem unter anderem mit Wäldern und Mooren der CO2-Gehalt in der Atmosphäre gesenkt wird.

„Die Beklagte wird verurteilt“, sagte Holle zwei Mal. „Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe sind im Wesentlichen erfolgreich.“ Der Bundesregierung bleibe nun überlassen, mit welchen Maßnahmen sie die Klimaschutzprogramme nachbessere.

Das aktuelle Klimaschutzprogramm für die maßgeblichen Wirtschaftssektoren hat die Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen. Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) räumte dabei ein, dass die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht erfüllt werden.

Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch

Bis 2030 werde Deutschland 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu viel ausstoßen, erklärte die Bundesregierung damals. Insbesondere der Verkehrssektor erfüllt die im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht. Bis 2030 wird der Verkehr nach aktuellen Schätzungen 180 Millionen Tonnen CO2 zu viel ausstoßen.

„Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Er forderte rasche zusätzliche Maßnahmen von der Regierung wie ein Tempolimit und ein Ende des Dienstwagenprivilegs.

Urteil auf der Basis des alten Klimaschutzgesetzes

Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht sein Urteil auf der Basis des alten Klimaschutzgesetzes getroffen. Bereits an diesem Freitag soll der Bundesrat eine im April vom Bundestag beschlossene Reform billigen, die die Klimaschutz-Vorgaben für die Bundesregierung entschärft.

Laut der jüngsten Klimaschutzprognose hält Deutschland seine Klimaschutzziele bis 2030 nun zudem nahezu ein. Der Grund dafür ist die schwächelnde Konjunktur, die für weniger CO2-Emissionen sorgt.

Die Bundesregierung dürfte deshalb Revision gegen das Urteil einlegen, in der Hoffnung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Verurteilung zu verhindern.

Bereits im November 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verdonnert. Damals monierte Richterin Ariane Holle nicht ausreichende Klimaschutzsofortprogramme für den Gebäude- und den Verkehrssektor. Auch gegen dieses Urteil legte die Bundesregierung Revision ein. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft noch.

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