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Hartz IV Sätze für Kinder: Leyen: Scholz soll rechnen

Familienministerin und Arbeitsminister streiten über geplante Änderung bei Hartz-IV-Sätzen für Kinder. Bei allen Differenzen bleibt die Frage, ob die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbraucherstatistik die geeignete Basis zur Bewertung der Regelsätze für Kinder ist.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Bei der Kabinettssitzung am Mittwoch dürfte es heftig knirschen. Dann nämlich werden Arbeitsminister und Familienministerin persönlich zusammentreffen, nachdem sie am Wochenende über die Medien die Klingen gekreuzt haben. Der Streit dreht sich um die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder.

Am vergangenen Dienstag hatte das Bundessozialgericht festgestellt, die pauschale Festsetzung von derzeit 211 Euro im Monat für Kinder bis 14 Jahre sei verfassungswidrig. Das Kasseler Gericht warf dem Gesetzgeber vor, versäumt zu haben, den notwendigen Bedarf zu ermitteln und genau zu definieren. Dieses Argument machte sich nun Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu eigen. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sei in der Pflicht, in Euro und Cent darzulegen, was ein Kind in welchem Alter brauche, sagte sie in einem Interview. Der Bedarf eines Kindes könne nicht mit einem „beliebigen Prozentsatz“ vom Bedarf eines Erwachsenen abgeleitet werden.

Die Reaktion des Gescholtenen ließ nicht lange auf sich warten. Es sei „schon erstaunlich, dass die Bundesfamilienministerin, die an den Beratungen im Kabinett beteiligt war, offenbar nicht die Gesetzesbegründung für die Einführung eines dritten Kinderregelsatzes zur Kenntnis genommen“ habe, sagte Hannes Schwarz, Sprecher des Arbeitsministeriums. Dieser am Dienstag beschlossenen Erhöhung für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren um 35 Euro pro Monat liege die Auswertung der vom Statistischen Bundesamt erhobenen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) zugrunde – sie sei also durchaus Ergebnis einer Bedarfsermittlung.

Das wiederum wollte die CDU-Politikerin nicht auf sich sitzen lassen: Die Reaktion lasse vermuten, dass die Ministerin „offenbar einen wunden Punkt getroffen“ habe, ließ Leyen ihre Sprecherin Iris Bethge verkünden. Die zusätzlich eingeführte Altersstufe sei „nur der erste Schritt“ gewesen. Es sei „zwingend notwendig“, dass der Arbeitsminister sich nicht auf die veraltete EVS von 2003 beziehe, sondern die entsprechenden Daten von 2008 auswerte. Im Übrigen zeuge es von einem „eingeschränkten Blick“, wenn lediglich eine zusätzliche Altersstufe eingeführt werde. Eine Gesamtbetrachtung sei ausgeklammert worden.

Und so näherten sich die Kontrahenten dann dem eigentlichen Kern des Themas: Der Bedarf in den verschiedenen Altersstufen müsse wesentlich differenzierter ermittelt werden, sagte Bethge dem Tagesspiegel. Das bedeute überhaupt nicht, dass die Familienministerin einer generellen Erhöhung der Leistungen das Wort rede. Sie nimmt damit dem Vorwurf des sozialdemokratischen Kabinettskollegen, Leyen habe sich doch in der Vergangenheit nie für Leistungserhöhungen zugunsten von Kindern in Hartz-IV-Haushalten hervorgetan, den Wind aus den Segeln. Indem nur eine neue Altersgruppe in das Regelwerk eingeführt worden sei, habe das Arbeitsministerium die Konsequenzen für die anderen Altersgruppen ausgeblendet, sagte Bethge. Der Grund sei, dass dann dort Veränderungen nach unten notwendig gewesen wären. „Diese Konsequenz hat man verständlicherweise nicht gezogen.“ Indem „nur an einem Schräubchen gedreht wurde“, werde „das ganze System immer fragwürdiger“ – und den Forderungen des Gerichts nicht entsprochen.

Dass es Leyen nicht unbedingt um Erhöhungen von Hartz-IV-Leistungen geht, erklärt sich auch aus ihrer Mahnung, das Lohnabstandsgebot zu beachten. Erwerbstätige Eltern müssten am Ende mehr im Portemonnaie haben, als wenn sie Hartz IV bezögen. Sonst würde Kinderarmut zementiert, weil der Anreiz fehle, Arbeit aufzunehmen.

Der Streit wirft letztlich auch die Frage auf, ob die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbraucherstatistik die geeignete Basis zur Bewertung der Regelsätze gerade für Kinder ist. Spezielle Bedürfnisse der Jungen und Mädchen in verschiedenen Altersgruppen oder soziokulturelle Differenzierungen sind auf dieser Grundlage kaum möglich. Dass das Arbeitsministerium noch mit den Zahlen von 2003 arbeitete, erklärt es damit, dass die Auswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 ein bis anderthalb Jahre dauere. Am Mittwoch will der Arbeitsminister die Daten noch einmal im Kabinett vorlegen.

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