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Politik: Schuldunfähige dürfen in private Anstalt

Karlsruhe billigt Modell für Straftäter in Hessen.

Berlin - Die Bundesländer dürfen ihre psychiatrischen Einrichtungen für die Unterbringung schuldunfähiger Straftäter unter Voraussetzungen privatisieren und Eingriffe in die Grundrechte der Insassen auf Angestellte übertragen. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Es wies damit die Klage eines in Hessen im sogenannten Maßregelvollzug untergebrachten Mannes zurück. Mit dem Urteil sind auch Privatisierungen anderer staatlicher Aufgaben in engen Grenzen möglich. Dazu zählen Einrichtungen der Daseinsvorsorge oder Bereiche, in welchen der Einsatz von Berufsbeamten aus sachlichen Gründen nicht erforderlich sei.

Zwar sei die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe dem Grundgesetz zufolge „in der Regel“ Beamten vorbehalten. Die in Hessen vorgesehene Befugnis für privat Bedienstete erweise sich jedoch als „zulässige Ausnahme“. Die Richter stellten klar, dass solche Ausnahmen nicht allein gemacht werden dürften, weil sie für die öffentlichen Haushalte günstiger wären. Die in Hessen gewählte Lösung ziele jedoch auf den Erhalt eines „organisatorischen Verbundes“ aus Maßregelvollzug und sonstigen psychiatrischen Einrichtungen. Der Verbund solle „ gerade der Qualität des Maßregelvollzuges zugutekommen“, hieß es.

Die Vollzugseinrichtung, in der der Beschwerdeführer untergebracht ist, wurde 2007 in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Das Land Hessen hatte der GmbH die Aufgabe übertragen, die Maßregelunterbringung im eigenen Namen für das Land zu vollziehen. Dazu hatte es die hoheitlichen Befugnisse verliehen, einschließlich der laut Gesetz zulässigen Grundrechtseingriffe. Die Privatisierung sei damit „rein formell“, so die Richter.

Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) will für Berlin keine Lösung nach hessischem Vorbild: „Die Betreuung dieser Patienten gehört zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates“, sagte Czaja der Berliner Zeitung. Derzeit sprächen „keine Gründe dafür, anders als bisher zu verfahren“. neu

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