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Politik: Union stoppt rot-grüne Vorzeigeprojekte

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag mit seiner neuen Unions-Mehrheit wesentliche Projekte der rot-grünen Bundesregierung gestoppt: Während die Unionsländer das Verbraucherinformationsgesetz von Ministerin Renate Künast (Grüne) als ungenügend ablehnten, stimmten sie beim umstrittenen Tariftreuegesetz für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag mit seiner neuen Unions-Mehrheit wesentliche Projekte der rot-grünen Bundesregierung gestoppt: Während die Unionsländer das Verbraucherinformationsgesetz von Ministerin Renate Künast (Grüne) als ungenügend ablehnten, stimmten sie beim umstrittenen Tariftreuegesetz für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dort landete auch das Gesetz zur Ergänzung des Hochschulrahmenrechts: Die Union lehnt unter anderem das von Rot-Grün geplante generelle Verbot von Studiengebühren ab.

Einmütig beschloss die Länderkammer jedoch, das am Tag des Amoklaufs von Erfurt im Bundestag beschlossene neue Waffenrecht im Vermittlungsausschuss zu überarbeiten und zu verschärfen. Unter anderem soll die Altersgrenze für den Erwerb von Schusswaffen bei Sportschützen von 18 auf mindestens 21 Jahre angehoben werden. Pumpguns sollen ganz verboten werden. Schießausbildung in Vereinen soll erst ab 12, nicht schon ab 10 Jahren erlaubt sein.

Das Tariftreuegesetz wurde nicht zuletzt auf Druck aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt abgelehnt. Diese CDU-Länder befürchten Nachteile für ostdeutsche Baubetriebe. Da es jedoch in Bayern und im Saarland ebenfalls Tariftreueregelungen gibt, einigte sich die Union auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, das Gesetz zu überarbeiten. Ziel des rot-grünen Entwurfs ist, dass bei staatlichen Bauten und im öffentlichen Nahverkehr jeweils das Tariflohnniveau am Ort, nicht am Sitz der Firma gilt. Daher müssten ostdeutsche Betriebe bei Aufträgen im Westen höhere Löhne zahlen.

Der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) warf der Union und ihrem Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber vor, sie wolle das Gesetz insgesamt nicht. „Die Union will in den Verzögerungsausschuss, nicht in den Vermittlungsausschuss“, sagte er. Es gehe um die Frage, ob Arbeitnehmerrechte noch etwas gelten. NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) sagte, es sollten nicht ostdeutsche Anbieter benachteiligt, sondern Billigangebote aus dem Ausland abgewehrt werden. Die vorgesehene Ausnahmeregelung für ostdeutsche Unternehmen bis 2005 komme den dortigen Bedenken entgegen. Der neue Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), hielt dagegen, trotz dieser Regelung werde die „ohnehin stark gebeutelte ostdeutsche Bauwirtschaft" weiter benachteiligt. Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, meinte: „Dieses Gesetz spaltet Ost und West." Bundeswirtschaftsminister Werner Müller warf dem CSU-Politiker dagegen Unlogik vor. Müller sagte, die CSU lehne das bundesweite Gesetz mit Rücksicht auf die Ost-Länder ab, bleibe aber bei ihrer bayerischen Regelung, nach der ostdeutsche Betriebe in Bayern West-Löhne zahlen müssen.

Künasts Verbraucherinformationsgesetz, das Auskunftsrechte von Bürgern gegenüber Behörden bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen regelt, wurde von der Union abgelehnt. Den Vermittlungsausschuss ruft nun die Bundesregierung an. Die Union hält Künasts Regelungen für praxisfremd und nicht weit gehend genug. Künast warf der Union eine wirre Blockadepolitik vor. Bayerns Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner (CSU) nannte Künasts Gesetz einen „Etikettenschwindel“. Der aktuelle Nitrofen-Skandal hätte mit diesem Gesetz nicht verhindert werden können. Albert Funk

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