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Brandenburg: Staatsanwalt: Ein kleiner Fisch unter Haien

Plädoyers im abgetrennten Geldfälscherprozess-Verfahren gegen Jens H. / Urteil am 20. Januar

Potsdam - „Stände mein Plädoyer unter einer Überschrift, müsste sie lauten: Ein kleiner Fisch, der übermütig ins Haifischbecken sprang“, so Oberstaatsanwalt Peter Steiniger gestern vor dem Landgericht. Drei der „Haie“ (zwei Weißrussen, ein Iraner) im Geldfälscherprozess von Caputh wurden bereits zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt. Das Verfahren gegen den Potsdamer Großpflanzenverleiher Jens H. (35) musste abgetrennt werden, da sein Verteidiger erkrankt war.

„Der Vorwurf der Beihilfe zur bandenmäßigen und gewerblichen Geldfälschung hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei erwiesen“, führte Steiniger in seinem Schlussvortrag aus. Jens H. habe den Ausländern zwar das Verwaltungsgebäude einer ehemaligen Gärtnerei in Caputh zur Verfügung gestellt, in dem sie im Mai 2004 ihre Fälscherwerkstatt einrichteten, die 170 Euro Monatsmiete, die er dafür erhielt, seien als Schweigegeld eindeutig zu gering. Zudem habe keiner der Mitangeklagten geäußert, dass der Mann Kenntnis von der geplanten Herstellung falscher 50-Euro-Noten in Millionenhöhe hatte. Allerdings sei Jens H. des bandenmäßigen Anbaus von Cannabis überführt worden, betonte der Oberstaatsanwalt. Um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen, hatten die Geldfälscher eine hoch technisierte Indoor-Plantage in einen Raum des Verwaltungsgebäudes angelegt. Beim Ausheben der Werkstatt am 16. Dezember 2004 entdeckte die Polizei neben 4400 Druckbögen, die ausgereicht hätten, knapp eine Million Euro herzustellen, auch 277 Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe zwischen fünf und 25 Zentimetern.

Jens H. hatte bereits im Ermittlungsverfahren als auch während des seit September 2005 laufenden Prozesses beteuert, lediglich die Erde für die Pflanzen besorgt zu haben. „Während andere auf die Pauke hauten, hat der Angeklagte höchstens hier und da mal aufs Triangel geschlagen“, brachte Steiniger den Tatbeitrag des Potsdamers auf den Punkt. Allerdings sei er mehrfach wegen Verkehrsdelikten vorbestraft, zudem Bewährungsversager. Jens H. solle wegen bandenmäßigen Rauschgiftanbaus sowie Verstoßes gegen das Ausländergesetz eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten erhalten. Verteidiger Sven-Oliver Milke plädierte auf Beihilfe zum Cannabisanbau in einem minder schweren Fall und beantragte Bewährung für seinen Mandanten, dessen Unternehmen unweigerlich den Bach runtergehe, wenn er ins Gefängnis müsse. Das Urteil wird für den 20. Januar erwartet.

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