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Aus dem GERICHTSSAAL: Um erotische Leistungen geprellt

Gutachter: Angeklagte ist intelligenzgemindert

Aus dem GERICHTSSAALGutachter: Angeklagte ist intelligenzgemindert Ronny R.* (27) sieht sich um 1950 Euro und sein Vergnügen geprellt. Der Rollstuhlfahrer schloss am 8. August 2004 mit Mandy M.* einen Vertrag über das Erbringen erotischer Leistungen ab. Für 150 Euro wollte die Prostituierte eine Stunde mit dem Datenverarbeitungskaufmann verbringen, für weitere 350 Euro die ganze Nacht. Da der Behinderte letztere Summe nicht im Haus hatte, händigte er der Lustspenderin seine EC-Karte samt Geheimnummer aus. Dann wartete der Mann vergebens auf Mandys Rückkehr vom Bankautomaten. Als ihm dämmerte, einer Betrügerin aufgesessen zu sein, ließ er die Kreditkarte sperren. Doch da war es schon zu spät. Die Frau hatte weitere 1600 Euro abgehoben, um ihr Schuldenloch zu stopfen. Gestern musste sich Mandy M. (33) wegen Betruges in zwei Fällen – im Februar 2004 hatte sie sich von einer Elektronikfirma einen DVD-Receiver im Wert von 309 Euro installieren lassen, ihn allerdings nie bezahlt – vor dem Amtsgericht verantworten. Weinend saß sie auf der Anklagebank, wollte sich anfangs nicht zu den Vorwürfen äußern. Später gab sie zu, von ihrem Freund dazu angestiftet worden zu sein, einfach mehr vom Konto des Rolli-Fahrers abzuheben. Später habe sie mit diesem schriftlich vereinbart, die veruntreute Summe im monatlichen Raten von 50 Euro zurückzuzahlen. Doch Ronny R. sah von seinem Geld ebenso wenig wie der Inhaber des Elektronikladens. Der zur Verhandlung geladene psychiatrische Gutachter sprach von einer niedrigen Intelligenzausstattung der Angeklagten, die die Sonderschule absolvierte. Mandy M. zeichne sich durch emotionale Stumpfheit aus und sei kaum in der Lage, sich in andere Menschen hineinzuversetzen. Die dreifache Mutter, deren Kinder nicht bei ihr leben, leide an einer antisozialen Persönlichkeitsstörung. Darüber hinaus treibe sie Alkoholmissbrauch. Der Bewährungshelfer der wegen Sachbeschädigung, mehrfacher Betrügereien sowie Verkehrsdelikten Vorbestraften beklagte, dass seine Probandin Gesprächstermine nur wahrnehme, „wenn ihr die Gläubiger die Tür einrennen“. Der Staatsanwalt beantragte, Mandy M. trotz verminderter Schuldfähigkeit zu einer Haftstrafe von einem Jahr zu verurteilen. Dem hielt der Verteidiger entgegen, im Gefängnis lerne seine Mandantin nicht, die Dinge des täglichen Lebens zu regeln.Das Urteil: 15 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. In dieser Zeit muss sie sich alle 14 Tage bei ihrem Bewährungshelfer melden. „Verstoßen Sie gegen diese Auflage, wandern Sie unweigerlich für sehr lange Zeit ins Gefängnis. Dann werden nämlich auch die anderen Bewährungen widerrufen“, warnte der Vorsitzende. (*Namen geändert.) Hoga

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