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Potsdam-Mittelmark: Millionenverlust befürchtet

Michendorfer Verwaltung hält an Steuervereinheitlichung fest

Michendorfer Verwaltung hält an Steuervereinheitlichung fest Michendorf. Die Michendorfer Gemeindeverwaltung hält an ihrer Position fest, die unterschiedlichen Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer zu vereinheitlichen. Die Gemeindevertreter hatten dies in ihrer Dezembersitzung abgelehnt, laut Kämmerer Jörg-Peter Melior wird der Verwaltungsantrag in der Januarsitzung der Gemeindevertretung (26. Januar) aber erneut auf dem Tisch liegen. Nach erster Vorabstimmung im Finanzausschuss am Donnerstagabend würde es dabei bleiben, dass die Grundsteuer A auf 250, B auf 350 und die Gewerbesteuer auf 300 v.H. festgelegt wird. Vor der Gemeindefusion hatte es unterschiedliche Hebesätze gegeben. Belastet fühlen sich durch die geänderten Hebesätze vor allem die Wilhelmshorster, ihr Grundsteuerhebesatz für Wohnflächen würde um 50 v.H steigen. Damit hätten die Wilhelmshorster Eigenheimbesitzer insgesamt ca. 30000 Euro Steuern mehr zu zahlen. Die Gewerbesteuer würde indes in vielen Bereichen sinken. Wilhelmshorsts Ortsbürgermeister Gerd Sommerlatte hatte in der Dezembersitzung diesen Kontext scharf kritisiert. Kritisiert wurde auch, dass man die Hebesätze beschließen soll, bevor mit einem Haushaltsentwurf Klarheit über die finanzielle Situation des neuen Verbunds besteht. Ein Haushaltsentwurf kann indes auch zur Januarsitzung noch nicht vorgelegt werden. Die Verknüpfung der bislang sechs Haushalte und die technische Umstellung verlaufe schwierig, so Kämmerer Melior. „Wir hoffen, bis zur Februarsitzung einen ersten Entwurf vorlegen zu können.“ Bis zum Zustandekommen eines Haushaltsbeschlusses müssen die Steuerbescheide fürs erste Quartal allerdings schon verschickt sein. Laut Melior gibt es keinen anderen Weg als die Steuervereinheitlichung. Da der Zusammenschluss der Gemeinden zur Kommunalwahl am 26. Oktober per Zwang durch Gesetz erfolgte, gibt es auch keinen Fusionsvertrag zwischen den Gemeinden. Nur mit einem solchen Vertrag könnten in der neuen Körperschaft aber unterschiedliche Steuerhebesätze in den Ortsteilen gelten. „Wird keine neue Satzung mit einheitlichen Hebesätzen verabschiedet, können wir keine Steuern erheben“, betonte Melior. Diese Meinung teile die Verwaltung mit der Kommunalaufsicht in Belzig. „Für diesen Fall würden Einnahmeverluste im Bereich von 1,7 Millionen Euro drohen“, warnt der Kämmerer. Über die Höhe der neuen Hebesätze könne aber noch geredet werden. HKX

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