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Wirtschaft: Telekom ohne Plan B

Konzern glaubt weiter an Verkauf der US-Tochter

Berlin/Washington - Die Telekom hofft, dass der geplante Verkauf der US-Mobilfunktochter an den Wettbewerber AT&T doch noch gelingt. Am Mittwoch hatte das US-Justizministerium überraschend angekündigt, das Geschäft blockieren zu wollen, und Klage bei einem Gericht in Washington eingereicht. In einem internen Brief an die Mitarbeiter schrieb Telekom-Chef René Obermann am Donnerstag, die geplante Transaktion sei die beste Lösung für die Aktionäre, die Mitarbeiter und die Kunden. „Es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit unserem Partner AT&T die Behörden davon zu überzeugen.“ Die Entscheidung der Behörde bedeute nicht das „Aus“ für die Transaktion, betonte Obermann. Experten sehen die Erfolgsaussichten skeptisch. Die T-Aktie hatte nach der Entscheidung zunächst acht Prozent verloren.

AT&T will 39 Milliarden Dollar (27 Milliarden Euro) für T-Mobile USA zahlen und würde damit zur Nummer eins auf dem US-Mobilfunkmarkt aufsteigen. Für die Telekom wäre das ein gutes Geschäft. Auf dem US-Markt ist T-Mobile hinter Verizon, AT&T und Sprint nur ein kleiner Herausforderer, der zuletzt immer mehr Kunden verlor und die notwendigen hohen Investitionen scheute.

US-Vize-Justizminister James Cole argumentierte, die geplante Transaktion berge die Gefahr, dass Millionen US-Bürger dann weniger Auswahl hätten und höhere Mobilfunkpreise zahlen müssten. Beide Konzerne konkurrierten auf mindestens 97 der 100 wichtigsten US-Mobilfunkmärkte – nach dem Zusammengehen wäre es mit der scharfen Konkurrenz vorbei. „Derzeit gibt es vier bundesweite Mobilfunkfirmen mit zusammen 90 Prozent Marktanteil – den Wettbewerb zu erhalten ist elementar“, sagte Cole.

Offenbar betrachtet jedoch die deutsche Regierung, die einen Anteil von 32 Prozent an der Telekom hält, das Geschäft auch noch nicht als gescheitert. „Der Verkaufsprozess steht am Beginn, nicht am Ende“, erfuhr Reuters aus Regierungskreisen, „am Rande gibt es Gespräche zwischen dem US-Justizministerium und den Firmen, die zu Modifikationen in der Transaktion führen könnten.“

Tatsächlich kommt es nicht oft, aber immer wieder vor, dass das US-Justizministerium gegen eine Übernahme klagt. Es ist der einzige formale Weg, mit dem die Behörde Einfluss auf einen Zusammenschluss nehmen kann – sei es, um ihn zu stoppen, oder um die Bedingungen zu verändern. Im Mai drohte das Ministerium Klage gegen den Kauf der NYSE Euronext durch die Nasdaq an, die Nasdaq zog zurück. Derzeit prüft die Behörde Googles geplanten Kauf von Motorola Mobility. Es gibt auch Fälle, in denen sich die betroffenen Firmen erfolgreich juristisch wehren: Oracle gewann 2004 den Prozess und durfte People Soft erwerben.

Im aktuellen Fall zitierte das „Wall Street Journal“ Dana Frix, von der Kanzlei Chadbourne & Parke, die das Ministerium in dem Streit vertritt: „Das Justizministerium hat nicht Klage eingereicht, um zu verhandeln.“ Der Einspruch zeige vielmehr, dass das Ministerium generell eine härtere Linie bei der Prüfung von Zusammenschlüssen einschlägt.

„Natürlich kann man nur spekulieren, aber ich denke, der Deal ist geplatzt“, sagte ein Analyst in Frankfurt. Für die Telekom sei das eine miserable Nachricht, da er keine Perspektive sehe, wie sie das US-Geschäft langfristig auf einen positiven Wachstumspfad bringen könne. Auch ein Börsengang oder anderweitiger Verkauf seien schlechtere Alternativen. Tatsächlich heißt es bei der Telekom: „Wir haben keinen Plan B.“ Schließlich sei man vertraglich an AT&T gebunden.

Ein kleiner Trost: Für den Fall, dass der Verkauf nicht zustandekommt, erhält die Telekom von AT&T eine Ausfallgebühr (breakup fee) von drei Milliarden Dollar. Hinzu kommen weitere Vereinbarungen im Wert von etwa drei Milliarden Dollar. C. von Marschall/C. Visser

C. von Marschall, C. Visser

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