zum Hauptinhalt
Gerichtsprozess (Symbolbild)

© picture alliance/David Ebener

„Radikal und religiös verblendet“: Berliner wegen Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung verurteilt

Der 31-Jährige war bis 2010 Mitglied der terroristischen Organisation „Deutsche Taliban Mudschahedin“. Jetzt ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Rund zwölf Jahre nach seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein 31-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte sei in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist und habe sich spätestens Anfang April 2010 der Organisation „Deutsche Taliban Mudschahedin“ (DTM) angeschlossen, erklärte das Berliner Kammergericht am Freitag.

Der 31-Jährige wurde der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen. Eine Teilnahme des Angeklagten an Kampfhandlungen oder Anschlägen habe der Senat nicht feststellen können, hieß es weiter im Urteil. Er sei zudem nur kurze Zeit Mitglied der Vereinigung gewesen. Zugunsten des 31-Jährigen habe auch sein Geständnis gesprochen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Der Angeklagte hatte erklärt, er sei damals „radikal und religiös verblendet“ gewesen. Im Frühjahr 2007 habe er in Berlin Kontakt zu Salafisten bekommen. Anfang 2010 habe er Deutschland verlassen, um sich der DTM anzuschließen. Deren Ziel war es, die Streitkräfte der Nato-Mission anzugreifen und die afghanische Regierung zu beseitigen. „Ich wusste das alles“, hieß es in seiner Erklärung. Er sei an der Waffe ausgebildet worden, habe aber nicht an Kämpfen teilgenommen.

2010 löste sich die Gruppe von Islamisten auf

Nach dem Tod des Anführers der DTM Ende April 2010 löste sich die Gruppe von Islamisten auf, deren Mitglieder in Deutschland aufgewachsen waren. Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, blieb nach seinen Angaben weiterhin in Pakistan. Im August 2020 kehrte der inzwischen vierfache Vater nach Deutschland zurück – und kam aufgrund eines Haftbefehls von 2013 in Untersuchungshaft. Nach etwa zwei Monaten erhielt er Haftverschonung.

[Sicherheit im Kiez - immer wieder Thema in den bezirklichen Newslettern vom Tagesspiegel, ganz unkompliziert und kostenlos bestellen unter leute.tagesspiegel.de]

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahren Haft auf Bewährung verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Es habe sich um eine „Jugendsünde“ gehandelt, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false