Ein Bericht, viele Deutungen: Berlins Landesverfassung ist der Knackpunkt bei der Enteignungsfrage
Die Expertenkommission bestätigt: Das Grundgesetz ermöglicht eine Vergesellschaftung von Wohnungen. An den offenen Fragen entzündet sich die politische Debatte.
| Update:
Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen ist möglich, es geht nur noch um das Wie – diese Botschaft verbreitete sich vergangene Woche in Windeseile, nachdem die „Berliner Morgenpost“ vorab über den Zwischenbericht der Expertenkommission Vergesellschaftung berichtet hatte. Ganz so eindeutig wollten sich die Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Kommissionsmitglied Florian Rödl von der Freien Universität dieser Botschaft nun allerdings nicht anschließen, auch wenn sie die bereits veröffentlichten Erkenntnisse aus dem Bericht inhaltlich überwiegend bestätigten.
- showPaywall:
- true
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- true
- showPaywallPiano:
- true