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SONNTAGS SHOPPEN: Gesetz soll so schnell wie möglich geändert werden

DAS URTEILLaut dem Bundesverfassungsgericht ist das seit 2006 geltende Berliner Ladenöffnungsgesetz mit der Freigabe aller vier Adventssonntage verfassungswidrig. Dennoch sind auch nach dem Karlsruher Urteil weiter verkaufsoffene Sonntage in Berlin möglich.

DAS URTEIL

Laut dem Bundesverfassungsgericht ist das seit 2006 geltende Berliner Ladenöffnungsgesetz mit der Freigabe aller vier Adventssonntage verfassungswidrig. Dennoch sind auch nach dem Karlsruher Urteil weiter verkaufsoffene Sonntage in Berlin möglich. Sie müssen in jedem Fall besonders begründet werden.

DIE KONSEQUENZEN

Laut der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz werden jetzt in Kürze erste Gespräche mit allen Beteiligten über die Konsequenzen aus dem Urteil geführt. Danach wird das Gesetz novelliert werden. Dies soll so schnell wie möglich geschehen, damit es Sicherheit für die Geschäftsleute gebe. Geklärt werden muss, ob man auch weiterhin den Geschäften zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlauben kann und wie die besonderen Begründungen dafür aussehen müssen. Handelsverbandschef Nils Busch-Petersen hält weiter zehn Termine für möglich. Er geht davon aus, dass auch einzelne Adventssonntage dabei sein können und sieht darin keinen Widerspruch zum Richterspruch.

NÄCHSTE ÖFFNUNG

Während der Grünen Woche können in Berlin alle Geschäfte am 24. Januar von 13 bis 20 Uhr öffnen. Der nächste vom Senat beschlossene verkaufsoffene Sonntag ist der 21. März. Offizieller Anlass dafür sind die März-Musik-Festtage. Andere Termine stehen noch nicht fest, werden aber mit den Verbänden abgestimmt. sik

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