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Ein Mensch hält einen Joint in der Hand.

© dpa/Hannes P Albert

Nach verhängten Urteilen: Cannabis-Gesetz mit Amnestie – bereits 65 Strafen in Berlin verringert

Seit Anfang April gilt das neue Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis. Enthalten war darin auch eine Regelung für bereits verhängte Urteile, die nun geändert werden.

Rund einen Monat nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sind in Berlin bislang in 65 Fällen verhängte Strafen wegen früherer Verstöße mit Marihuana oder Haschisch verringert worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage zum Stand Anfang Mai mit. Etwa 100 Fahndungen nach Straftätern seien zurückgenommen worden. Insgesamt seien bisher rund 100 Anträge an die Gerichte zur Neubestimmung von Strafen geschickt worden.

Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.

In Berlin seien das 5858 Strafverfahren, bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis gehe, so die Staatsanwaltschaft. Bislang seien davon noch etwa 500 „nicht vorgeprüft“. In weiteren Fällen sei die Überprüfung der Rechtslage nicht abgeschlossen. In Einzelfällen seien auch mehrfache Überprüfungen nötig, wenn es um Strafverfahren gegen mehrere Täter gehe. In allen Bundesländern hatte die Justiz über die viele zusätzliche Arbeit durch die Amnestieregelung geklagt. (dpa)

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