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Rudow: Urteil gegen Briefbomber fällt am 22. Januar

Im Verfahren um den Briefbombenanschlag auf eine Berliner Familie wird das Landgericht Berlin am 22. Januar das Urteil verkünden. In ihrem Plädoyer forderte die Verteidigung eine "schuldangemessene Strafe" wegen Körperverletzung.

Berlin - Er muss bestraft werden. Das steht auch für die Verteidigung fest. Doch Peter J., dessen Briefbombe seiner damals zwölfjährigen Nichte Charlyn den rechten Arm zerfetzt hatte, habe sich nicht wie angeklagt strafbar gemacht, argumentierte am Mittwoch der Anwalt. Kein versuchter Mord sei es gewesen. Peter J. habe nicht töten wollen und sei der schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen. Es ginge dann um maximal zehn Jahre Gefängnis. Das Urteil soll am 22. Januar verkündet werden.

Der 33-Jährige ist angeklagt, im November 2008 aus Rache zwei selbstgebaute Sprengsätze im und vor dem Wohnhaus der Familie seiner Stiefschwester in Rudow platziert zu haben, um sie und deren Mann zu töten. Eine Bombe, die im Hausbriefkasten deponiert war, hatte seiner zwölfjährigen Nichte beim Herausnehmen der Post den Arm zerfetzt. Ein zweiter Sprengsatz auf dem Autodach seines Stiefschwagers war nicht explodiert. Nach Aussage des Angeklagten legte er die Sprengfallen, weil er die Familie für einen Einbruch in seine Wohnung verantwortlich machte und die Polizei dazu bringen wollte, zu ermitteln. K.G./ddp

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