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Blick auf den Eingang des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig. Das Verwaltungsgericht hat bei zwei Müttern Zwangshaft angeordnet, weil ihre Kinder nicht zur Schule gehen.

© dpa/Markus Scholz

Söhne gehen nicht zur Schule: Gericht erlässt Haftbefehle gegen zwei Mütter

Stetig blieben zwei Jungen in Schleswig-Holstein der Schule fern. Zwangsgelder der Behörden gegen die Mütter wirkten nicht. Nun erlässt ein Verwaltungsgericht Haftbefehle gegen die Frauen.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat Haftbefehle gegen zwei Mütter erlassen, weil deren Kinder nicht zur Schule gehen. Die für Schulrecht zuständige 9. Kammer habe für die Mütter der 12 und 15 Jahre alte Jungen Ersatzzwangshaft für drei Tage angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag berichtete.

Das Gericht geht davon aus, dass die Mütter in beiden Fällen alleine sorgeberechtigt sind, deswegen wurden nur sie und nicht auch die Väter zur Verantwortung gezogen. Die bereits am 26. Januar ergangenen Beschlüsse sind bisher nicht rechtskräftig, die Mütter können gegen die Entscheidung noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen.

Freiheitsentzug sei „das letzte Mittel des Staats, um seine Anordnungen gegenüber uneinsichtigen Bürgerinnen und Bürgern durchzusetzen“, betonte die zuständige Kammer. In diesem Fall sei er „insbesondere wegen der zu erwartenden Uneinsichtigkeit“ der Mütter sowie mit Blick auf die weitere Entwicklung ihrer Kinder auch „angemessen“.

Ein Fall spielt im Kreis Ostholstein. Dort war der betroffene Junge nach Gerichtsangaben bis 2019/2020 noch recht regelmäßig zur Schule erschienen, 2022 wurde das Kind zwischenzeitig in Obhut genommen. Später erklärte die Mutter, ihr Sohn sei nun im „germanistischen Bildungswesen“. Der andere Fall spielt im Kreis Dithmarschen, wo das Kind bis 2020 eine Waldorf-Grundschule besuchte.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hatten die Frauen Zwangsgelder von jeweils 800 Euro nicht gezahlt. Diese Beträge hatten Behörden wegen Verstößen gegen behördliche Anordnungen zur Schulanmeldung und zur Einhaltung der Schulpflicht verhängt. Vollstreckungsversuche blieben erfolglos.

Die Kammer habe bei ihrer Entscheidung den verfassungsrechtlich geschützten staatlichen Erziehungsauftrag sowie das verfassungsrechtlich geschützte Kindesinteresse gegen die „einschneidende Wirkung der Ersatzzwangshaft“ auf die Frauen abgewogen, erklärte das Gericht weiter. Es handle sich um eine „kurzzeitige Freiheitsentziehung“, der diese durch „rechtstreues Verhalten“ entgehen könnten. Der Schritt sei verhältnismäßig.

Gegen die Jugendlichen selbst könne das Schulamt nicht vorgehen, berichtete die Sprecherin. Die Kinder dürften zudem nicht Leidtragende einer von ihnen nicht verschuldeten Situation werden. Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Jungen und einen möglichen Schulabschluss sei eine kurzzeitige Freiheitsentziehung zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages angemessen. (dpa, AFP)

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