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ARCHIV - 13.12.2018, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Insasse der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stuttgart im Stadtteil Stammheim steht in seiner Einzelzelle am Fenster. (zu dpa «Land spart 465 Jahre Haft durch Projekte gegen Ersatzfreiheitsstrafen») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Marijan Murat

Zum Tode verurteilt: Japanische Insassin erstickt im Gefängnis an ihrem Essen

Eine Todeskandidatin ist in Japan an ihrem Essen erstickt. Die 49-Jährige war 2009 wegen Mordes an zwei Männern verurteilt worden, 2017 wurde das Urteil rechtskräftig.

In Japan ist eine wegen Mordes zum Tode verurteilte Frau an ihrer Mahlzeit erstickt. Das gab das Justizministerium am Sonntag bekannt.

Die 49-Jährige war 2009 wegen Mordes an zwei Männern verurteilt worden, 2017 wurde das Urteil rechtskräftig. Seither wartete sie auf ihre Hinrichtung am Galgen.

In Japan wird Todeskandidaten der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung nicht mitgeteilt. Wenn der Exekutionsbefehl vom Justizministerium schließlich eintrifft, haben die meisten nur noch wenige Stunden zu leben.

Japan ist eines der wenigen Industrieländer, in denen die Todesstrafe noch vollstreckt wird. Menschenrechtler und die EU prangern seit Jahren Japans Umgang mit Hinrichtungen und die Haftbedingungen in dem Land an.

Derzeit sitzen 105 Verurteilte in Japans Todeszellen. (dpa/AFP)

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