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Demonstration gegen Rechtsextremismus in Brandenburg.

© dpa/Carsten Koall

Kampf gegen die AfD: Verbot ist die Alternative

Die Rechtsaußen sind allein politisch nicht (mehr) kleinzubekommen. Darum muss der Weg für ein Verbotsverfahren geebnet werden. Der Bundestag sollte auf Experten aus Sachsen hören.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Für die AfD kann es eng werden – wenn ihre Gegner jetzt ernst machen. Das Urteil, dass die Rechtsaußen vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden dürfen, ist von einer weiteren Instanz bestätigt. Was zeigt: Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger.

Das Bild des Tigers stammt vom Vorsitzenden Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster. Es passt hier nur zu gut. Denn der Verfassungsschutz hat Hinweise genug, in diesem Fall bei seinem eigenen, höchst kritischen Urteil zu bleiben. Er wird sogar darin bestärkt.

Also: AfD-Bestrebungen richten sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip. Diskriminierung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden vor dem Hintergrund von den Verfassungsschutzbehörden dieser Bundesländer als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.

Das Urteil jetzt ist eine Ermutigung, daraus die fällige, ja überfällige Konsequenz zu ziehen. Und zwar eine, die der Präsident des Bundesamtes und der Bundespräsident gemeinsam schon vor einiger Zeit nahegelegt haben: zumindest den Versuch zu unternehmen, die AfD zu verbieten, erst regional, dann national.

Die sächsische Justizministerin Katja Meier, Grüne, und der sächsische Bundestagsabgeordnete Marko Wanderwitz, CDU, vormals Ostbeauftragter, haben recht: Eine politische Taskforce sollte den Weg ebnen, weil man die AfD allein politisch gerade im Osten nicht in klein bekommt. Das muss man weiter anstreben, klar, aber im Bundestag den Antrag für ein Verbotsverfahren einzubringen, und das noch vor der Sommerpause, wäre ein zusätzlicher wichtiger Erfolg.

Der Tiger darf zubeißen. Die Wähler:innen müssen schließlich wissen, wem sie ihre Stimme geben. Im Fall der AfD: Sie hat sich radikalisiert bis hin zu einer völkisch-nationalen Gesinnung, mit Rechtsextremismus und Rechtspopulismus, mit Ressentiments gegen Geflüchtete und Migranten, gegen Muslime, gegen sogenannte globale Eliten, immer stärker auch wieder gegen Jüdinnen und Juden.

Das kann niemand wollen.

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