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Die Ländervertreter kommen zur Sitzung des Bundesrats zusammen. Themen der ersten Sitzung nach der Sommerpause sind neben dem Schwerpunkt Heizungsgesetz auch Verbandsklagen und die Cannabislegalisierung.

© dpa/Kay Nietfeld

Legalisierung von Cannabis: Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf

Die Länder mahnen unter anderem an, dass die Kontrolle der Cannabisabgabe besser geregelt werden müsse. Auch Prävention und Jugendschutz müssten ausgebaut werden.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung zu Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf zur Cannabislegalisierung aufgefordert. In der aktuellen Fassung sei „ein strukturelles Vollzugsdefizit“ bei der Kontrolle der Bestimmungen zu erwarten, heißt es in einer am Freitag mehrheitlich verabschiedeten Stellungnahme der Länder.

Diese fordern den Bund unter anderem auf, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben so zu regeln, dass für sie kein zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf entsteht.

Verlangt werden zudem Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke soll in Anbauvereinigungen — den sogenannten Cannabis-Clubs — untersagt werden.

Die Länder wollen außerdem, dass die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Ebenfalls angemahnt wurde „die Schließung von Strafbarkeitslücken“.

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident (CDU) sprach im Bundesrat von „einem der umstrittensten Vorhaben der letzten Jahre“.

Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition sieht vor, ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei zu stellen. Der Bezug soll über Cannabis-Clubs ermöglicht werden, für die es eine Reihe von Auflagen gibt: Die nach Art von Genossenschaften organisierten Clubs benötigen eine behördliche Genehmigung und dürfen maximal 500 Mitglieder haben. An diese dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden.

Im Eigenanbau zu Hause sollen zudem bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Begleitet werden soll die teilweise Legalisierung von einer Aufklärungskampagne. (AFP)

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