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Brandenburg: Ex-Freundin hält Angeklagten nicht mehr für „rechts“

Prozess gegen Oberfeldwebel wegen versuchten Mordes an Kenianer: Zeugin vor Aussage bedroht

Prozess gegen Oberfeldwebel wegen versuchten Mordes an Kenianer: Zeugin vor Aussage bedroht Potsdam – Mandy W. sitzt am gestrigen Dienstag nicht allein im Zeugenstand. Neben der 25-jährigen, mittelgroßen Frau aus Brandenburg hat ein Anwalt mit breiten Schultern Platz genommen, er soll sie auf richterliche Anweisung hin unterstützen. Sie sei vor ihrer Aussage vor Gericht bedroht und eingeschüchtert worden, erklärt der Richter aufgebracht. Mandy W. sitzt mit eingefallenen Schultern da, fiepst schüchtern und undeutlich in das Mikrofon auf dem Tisch. Sie war ein halbes Jahr ein Paar mit dem Angeklagten Thorsten Z., berichtet sie. Von Ausländerfeindlichkeit will sie bei ihm nichts bemerkt haben. Nur einmal sei sie zu Thorsten Z. in die Wohnung gekommen, als er mit „ein oder zwei Freunden“ Karten gespielt und Musik mit ausländerfeindlichen Texten hörte. Vielleicht eine halbe Stunde lang. Mehr könne sie nicht zu der politischen Einstellung des Angeklagten sagen. Und sie bestätigt nicht, was sie im September der Polizei zu Protokoll gegeben hat: dass Thorsten Z. rechtsgesinnt sei und sich im rechten Milieu aufhalte. Darauf angesprochen erklärt sie, dass sie nur „ein bis zwei“ seiner Kumpels kennen gelernt habe, sie wisse nichts über seine Freunde. Mehr sagt sie nicht. Sichtlich erleichtert verlässt sie den Saal. Dritter Verhandlungstag im Potsdamer Landgericht im Prozess gegen den 26-jährigen Thorsten Z. aus Brandenburg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bundeswehr-Oberfeldwebel vor, am 18. Juli 2004 in Brandenburg an der Havel den Kenianer Oscar M. eine abgebrochene Bierflasche in den Hals gestoßen zu haben. Aus „fremdenfeindlich motivierter Wut“. Am ersten Verhandlungstag Anfang Januar kann sich der Angeklagte nicht an den Angriff erinnern. Oscar M. allerdings, der nur knapp mit dem Leben davon kam – die tiefe Wunde ging knapp an der Halsschlagader vorbei – konnte sich sehr gut an Thorsten Z. erinnern. Er identifizierte sowohl den 26-Jährigen als auch den Mitangeklagten, Andreas R., einen 30-Jährigen Handwerker aus Brandenburg, ohne Zweifel. Am zweiten Verhandlungstag, zwei Wochen später, bestätigten die zwei Hauptzeuginnen Nicole L. und Jana B., dass es sich bei den Angeklagten um die zwei Männer handele, die Oscar M. und einen weiteren Kenianer angepöbelt hatten. Die jungen Frauen hatten sich eingemischt, Nicole L. habe Thorsten Z. am Handgelenk festhalten müssen, damit er nach der Verletzung des Kenianers am Hals nicht noch einmal auf ihn losgehe. Am dritten Prozesstag nun ruft der Richter Zeugen auf Antrag der Anwältin von Thorsten Z. in den Saal, die nicht auf seiner Liste stehen, um den Fall zu klären. Eine dritte Person, Dirk H. habe sich bekannt, Oscar M. in der besagten Nacht die Wunde zugefügt zu haben, erklärt die Anwältin. Dirk H. solle sich selbst mit der Tat gebrüstet haben. „Unsinn“, meint der Richter und fragt die Angeklagten, ob sie wirklich „in Abrede stellen wollen“ dass Thorsten Z. der Urheber der Wunde sei. Thorsten Z. antwortet mit „Ja“. Der Anwalt des Mitangeklagten Andreas R. hingegen schüttelt heftig mit dem Kopf, während sein Mandant Andreas R. um eine klare Antwort herum redet. Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung und einem Gespräch zwischen Anwalt und Mandant, schließt Andreas R. aus, dass eine dritte Person plötzlich am Tatort aufgetaucht und genauso plötzlich wieder verschwunden sein kann – und dass folgerichtig Thorsten Z. dem Kenianer die Wunde zugefügt haben müsse. Die vier von der Anwältin beantragten Zeugen werden aufgerufen. Eine von ihnen, Sina K., will etwas gehört haben: Dirk H. soll zu ihrer Freundin gesagt haben: „Dat mit dem Neger, dat war ich“. Die anderen drei Zeugen sprechen von ungenauen Gerüchten, mehrere Namen von Tätern seien kursiert, die dem Kenianer die Wunde zugefügt haben sollen. Am Dienstag geht der Prozess weiter.

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