SO MÜSSEN HARTZ-IV-FAMILIEN HAUSHALTEN: Für das Essen bleiben 410 Euro
REGELSATZEin alleinstehender Erwachsener erhält 347 Euro. In einer Lebensgemeinschaft stehen den Partnern jeweils 312 Euro zu.
REGELSATZ
Ein alleinstehender Erwachsener erhält 347 Euro. In einer Lebensgemeinschaft stehen den Partnern jeweils 312 Euro zu. Für Kinder unter 15 Jahren gibt es 208 Euro, ab 15 Jahren 278 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Warmmiete.
BEDARF
Ein vierköpfiger Haushalt mit einem 16-jährigen und einem 13-jährigen Kind erhält 1110 Euro für den Lebensunterhalt. Dies deckt laut Arbeitsagentur einen Bedarf von 410 Euro für Lebensmittel, Tabak und Getränke (37 Prozent des ALG II), 111 Euro für Bekleidung (10 Prozent), 100 Euro für Telefon und Fax (9 Prozent), 44 Euro für den Verkehr (4 Prozent), 89 Euro für Strom (8 Prozent), 44 Euro für Medikamente (4 Prozent), 122 Euro für die Freizeitgestaltung (11 Prozent) und 89 Euro für Körperpflege und Ähnliches (8 Prozent). sik
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