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Rechtsanwalt Jens-Michael Knaak (l-r), der angeklagte NPD-Politiker Maik Schneider und Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt.

© Bernd Settnik/dpa

Prozess um Brandanschlag Nauen: Gericht reduziert Vorwürfe in Anklage gegen NPD-Politiker Schneider

Eine Sitzung des Nauener Stadtparlaments im Februar 2015 über ein geplantes Asylheim musste abgebrochen werden, weil der NPD-Politiker Maik Schneider und weitere Männer diese massiv störten. Doch auch dieser Punkt wird in der Anklage gegen Schneider im Nauen-Prozess nun abgeschwächt.

Potsdam - Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen hat das Potsdamer Landgericht die Anklage gegen den NPD-Politiker Maik Schneider weiter eingeschränkt. Wegen der massiven Störung einer Stadtverordnetenversammlung solle der Vorwurf auf Nötigung beschränkt werden, sagte der Vorsitzende Richter der 1. Strafkammer, Theodor Horstkötter, am Donnerstag. Damit wird Schneider auch in diesem Punkt nicht mehr als Rädelsführer einer Bande verfolgt. 

Schneider hatte vor dem Versammlungsraum mit Gesinnungsgenossen so lautstark randaliert, dass die Sitzung des Nauener Stadtparlaments im Februar 2015 abgebrochen werden musste. Das Stadtparlament wollte an dem Abend über den Bau eines Flüchtlingsheims entscheiden.

Vorwurf der kriminellen Vereinigung entfällt

Am Dienstag hatte das Gericht gegen fünf der sechs Angeklagten Neonazis den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereingung fallengelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren entsprechenden Antrag damit begründet, dass für diesen Vorwurf langwierig weitere Beweise erhoben werden müssten und schon für die schwere Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft eine ausreichende Strafe zu erwarten sei.

Das Gericht befragte am Donnerstag eine 21-Jährige aus Nauen, die der Polizei Beobachtungen über Schneider und einen weiteren Angeklagten vor und nach dem Brandanschlag berichtet hatte. Die äußerst eingeschüchtert wirkende Frau wollte vor Gericht aber zunächst nichts mehr von einem Treffen der Beschuldigten knapp eine Woche nach dem Anschlag wissen. Von diesem Treffen hatte sie der Polizei berichtet.

 "Man hat gespürt, dass da was faul ist"

Erst nach eindringlicher Ermahnung der Staatsanwaltschaft, dass Falschaussagen bestraft würden, räumte die 22-Jährige ein, dass sie das Treffen in ihrer Stammkneipe beobachtet haben könnte. In die Kneipe sei sie seitdem nicht mehr gegangen, sagte die junge Frau. "Man hat gespürt, dass da was faul ist, und damit wollte ich nichts zu tun haben", bekannte sie. Bei der Polizei hatte sie auch erklärt, dass sie Angst vor Racheakten eines Angeklagten habe.

Vor Gericht sagte auch ein Lastwagenfahrer aus, der zum Zeitpunkt des Brandanschlags mitten in der Nacht an der Sporthalle vorbeigefahren war. Dort hatte er einen Radfahrer bemerkt, der hektisch vom Tatort wegfuhr. Der Fahrer beschrieb ein Damenfahrrad, das Ermittler später bei einem Angeklagten gefunden hatten.

Urteil wird am 24. Januar erwartet

Nach der derzeitigen Planung will das Gericht den Prozess noch in diesem Monat abschließen. Die Urteilsverkündung sei für den 24. Januar vorgesehen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dies könne sich aber noch ändern, wenn es weitere Beweisanträge gebe. (dpa)

Klaus Peters

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