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Brandenburg: Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunderassen

Neues Hundehaltergesetzes soll im Februar verabschiedet werden

Neues Hundehaltergesetzes soll im Februar verabschiedet werden Potsdam. Brandenburg will aus den Biss-Attacken von Kampfhunden die Konsequenzen ziehen – und neben dem „Führerschein“ für Halter gefährlicher Rassen jetzt eine Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung einführen. Das sieht der Entwurf des neuen Hundehalter-Gesetzes vor, das im Ende Februar verabschiedet werden soll. Auf einer Anhörung im Landtag forderten Experten am Donnerstag noch schärfere Regelungen. Mit der geplanten Pflichtversicherung nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens und Hessen soll den bisher oft leer ausgehenden Opfern von Biss-Attacken geholfen werden: Sie erhielten in der Vergangenheit meist keine Entschädigung, da die Besitzer gefährlicher Hunde oft mittellos waren. Die Pflichtversicherung soll nach dem Gesetz für Personenschäden 500 000 Euro und für sonstige Schäden 250 000 Euro betragen. Statt für ausgewählte Rassen müsse die Pflichtversicherung „für alle Hunde“ eingeführt werden, forderte Burkhard Wendland vom Landesverband praktizierender Tierärzte. „Hundebisse sind generell ein Problem.“ Scharfe Kritik übte der selbst praktizierende Tierarzt an der auch in Brandenburg geplanten „Rasseliste“ für gefährliche Hunde, was wissenschaftlich Unsinn sei. Die Praxis zeige, dass selbst Hunde – „jeder hat eine natürliche Agressivität, er stammt vom Wolf ab“ – harmlos geltender Rassen gefährlich werden könnten. Der Hund werde durch Zucht, durch Missbrauch aggressiv gemacht, sagte Renate Seidel vom Tierschutzbund. Der Ordnungsbeigeordnete aus dem Landkreis Prignitz, Siegbert Meseck, unterstützte diese Auffassung. Brandenburg sei ein ländlich strukturiertes Land. Die Praxis zeige, dass Bissverletzungen meistens nicht von „Kampfhunden“ ausgehen. „Bei uns steht der Deutsche Schäferhund an der Spitze. Das ja auch der meistgehaltene Hund.“ Es folgten der Rottweiler, dann aber auch kleine Hunde wie „der Spitz.“ Es sei bezeichnend, dass Versicherungen 60 Rassen als „gefährlich“ einstufen, so Meseck. In der bisherigen Brandenburger Liste waren 14 Rassen genannt. Tierärzteverband und Tierschutzbund halten auch eine Kennzeichnungspflicht lediglich für Kampfhunde für unzureichend – und forderten diese für alle Hunde. Im Gesetz ist eine Kennzeichnungspflicht lediglich für größere Hunde – ab einer Mindeshöhe von 40 Zentimeter oder einem Gewicht von 20 Kilogramm – und gefährliche Rassen geplant. Eine Kennzeichnung der Hunde über einen implantierten Mikrochip, so Wendland, löse auch ein Tierschutz-Problem: Jährlich werden tausende Hunde ausgesetzt, deren Halter bisher nicht ermittelt werden können. In diesem Zusammenhang wies Wendland darauf hin, dass es durch den EU-Beitritt Polens neue Herausforderungen für den Tierschutz in Brandenburg gebe. Polen sei ein „chronisch tollwutverseuchtes Land, während Brandenburg seit 1992 tollwutfrei sei.“ Im Gegensatz zu den anderen Experten kritisierte die Interessengemeinschaft pro Hund das Gesetz scharf – und beklagte eine „massive Diskriminierung“ von Hundehaltern in Brandenburg.

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