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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ohne Brille bin ich fast blind!“ Entwertete Fahrkarte

erneut verwendet

Aus dem GERICHTSSAALerneut verwendet Der Staatsanwalt legt Ulrich U. * (37) Urkundenfälschung und Betrug zur Last. Der Arbeitslose soll am 28. März 2004 bei einer Kontrolle auf dem Hauptbahnhof einen Fahrschein der Kategorie ABC vorgelegt haben, der schon entwertet war. Das will der bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen Vorbestrafte nicht bemerkt haben. „Ein Unbekannter hat mir die Billetts zu einem guten Preis angeboten. Ich habe nicht gewusst,dass sie nicht in Ordnung sind“, beteuert der Angeklagte. Da er damals seiner Brille verlustig ging, ohne die Sehhilfe beinahe blind sei, habe er nicht geahnt, einem Betrüger aufgesessen zu sein, beteuert Ulrich U. vor dem Amtsgericht. „Sie sind mit insgesamt elf ungültigen Fahrkarten ertappt worden“, entgegnet Amtsrichterin Kerstin Devriel. „Wenn ich nicht richtig gucken kann, dann darf ich die Scheine nicht entgegennehmen, ohne sie eingehend zu prüfen.“ Aus ihrer Sicht habe der Angeklagte eine Gelegenheit gesucht, kostengünstiger zu fahren. „Wenn Sie die Karten am Automaten gekauft hätten, wären sie um einiges teurer gewesen, vermutet sie zu Recht. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft setzt noch eins drauf: „Dass die Karten ganz offensichtlich verfälscht wurden, kann man fühlen. Da braucht man gar nicht wie ein Adler sehen zu können. Sie hatten ganz offensichtlich kein Geld, um von A nach B zu kommen. Deshalb haben Sie sich diese Variante ausgedacht.“ Schlimm sei, dass der Angeklagte gleich ein knappes Dutzend verfälschter Fahrscheine bei sich gehabt habe. Straferschwerend käme hinzu, dass Ulrich U. nur zwei Monate vor dieser Tat wegen eines ähnlich gelagerten Delikts vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. „Ihr Geld hat weder für die Fahrscheine noch für eine neue Brille gereicht“, konstatiert die Vorsitzende. „Sie hatten ganz offensichtlich vor, billiger zu fahren, da nutzen auch alle Ausreden nichts.“ Ulrich U. sitzt wie das personifizierte schlechte Gewissen auf der Anklagebank. Seine neue dicke Brille verleiht ihm das Aussehen eines sympathischen Uhus. Es war ein geringer Vermögensvorteil, den sich der Angeklagte durch seine Manipulation verschaffen wollte, befindet der Staatsanwalt. Da er jedoch kurz zuvor wegen desselben Delikts aufgefallen war, sei eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 1200 Euro) nötig. Das Gericht entscheidet ebenso. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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