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Arzneimittel: Gewohnte Pillen nur gegen Gebühr

Der Patient kann zwar entscheiden, ob er ein billigeres Medikament akzeptiert. Tut er es nicht, erwarten ihn Mehrkosten und Ärger: Wie viel zahlt die Kasse? Apotheker können es nicht sagen.

Berlin - Gerade erst in Kraft getreten soll es Milliarden einsparen: das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz. Für Ärger bei Patienten dürfte die sogenannte Mehrkostenregelung sorgen. Zwar kann der Patient in der Theorie selbst entscheiden, ob er die gewohnte teure Arznei oder ein ähnliches, billigeres Präparat nimmt. Tatsächlich kommen auf ihn höhere Kosten zu, und er muss in Vorleistung treten.

Der Ablauf klingt eigentlich einfach genug: Der Patient bezahlt das teurere Medikament selbst, reicht die Rechnung bei der Kasse ein und bekommt den Preis für das Rabattpräparat erstattet. Doch die Krankenkassen nehmen Verwaltungsgebühren dafür, dass der Patient die Regelung nutzt. Wie hoch die Gebühren sind, müssen die Kassen in ihren Satzungen festlegen. Viele, so beklagen Apotheker und das Bundesgesundheitsministerium, haben das noch nicht getan. Den aktuellen Stand kennt selbst die GKV, Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, nicht.

Eng verknüpft mit dem Thema sind die ebenfalls seit Anfang des Jahres geltenden neuen Rabattverträge der Krankenkassen. Seit 2006 können die Kassen mit Pharmafirmen solche Verträge aushandeln. Bekommt ein Versicherter vom Arzt ein Medikament verschrieben, gibt der Apotheker ihm nicht immer das Präparat, das auf dem Rezept vermerkt ist. Stattdessen bekommt er ein wirkstoffgleiches Mittel von dem Hersteller, mit dem seine Krankenkasse einen Rabatt ausgehandelt hat.

Für chronisch Kranke, die mehrere Medikamente nehmen, kann allein das schon kompliziert sein. „Manche Patienten müssen sich mehrmals pro Jahr an neue Pillen gewöhnen“, sagt Thomas Bellartz, Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Denn die Kassen schließen immer wieder neue Verträge für die einzelnen Wirkstoffe. Immerhin: Bei Unverträglichkeiten können die Ärzte darauf bestehen, dass der Patient genau das Präparat bekommt, das verschrieben wurde – die Rabattregelung gilt dann nicht.

Die Reform von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) erlaubt nun den Patienten, immer selbst zu entscheiden, ob sie das Rabattpräparat oder ihre alte, teurere Arznei wollen. Allerdings müssen sie die Preisdifferenz selbst zahlen. „Die Kassen sind ihren Informationspflichten nicht nachgekommen und haben die Neuregelung den Kunden nicht richtig erklärt“, kritisiert Bellartz. Nun sei zu befürchten, dass viele Patienten ratlos in den Apotheken stünden. „Damit verlängern sich die Wartezeiten.“ Die Apotheker könnten zudem nicht beantworten, wie viel der jeweilige Patient von der Kasse zurückbekommt, wenn er sich für das teurere Präparat entscheidet, beklagt Bellartz. „Unabhängig von den Bearbeitungsgebühren der Kassen kennen wir die Höhe der Rabatte nicht, die sie ausgehandelt haben.“ Dass die Kassen die Verwaltungsgebühren noch nicht festgelegt haben, sieht der Verband als taktischen Schachzug: „Die Kassen wollen nicht, dass die Leute das in Anspruch nehmen.“

Auch das Ministerium kritisiert die Kassen und will Druck machen. Viele setzten die Regelung zur Mehrkostenerstattung offensichtlich erst jetzt in ihrer Satzung um, sagt ein Sprecher, obwohl sie verpflichtet seien, schon jetzt die Kosten zu erstatten. „Das Bundesministerium für Gesundheit wird dies zum Anlass nehmen, den Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen um Unterrichtung zum Umsetzungsstand der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu bitten“, erklärt das Ministerium auf Anfrage. Die GKV wehrt sich gegen die Kritik. Das Gesetz sei erst im Dezember 2010 beschlossen worden, so schnell sei eine Satzungsänderung nicht möglich, sagt Sprecher Florian Lanz. Er räumt aber ein: „Wir müssen uns beeilen.“

Verbraucherschützer befürchten derweil Einnahmefehler besonders bei älteren Menschen. Schon Tabletten in anderer Form und Farbe könnten Schwierigkeiten bereiten. Zudem kritisieren sie, dass Patienten in Vorleistung gehen müssen, ohne zu wissen, was sie zurückbekommen. Das Ministerium will die Verbraucher beruhigen. „Es ist in jedem Fall gewährleistet, dass alle Medikamente in vergleichbarer Qualität und Wirkung wie bisher zur Verfügung stehen“, sagt der Sprecher.

Bei den Patienten scheint der Ärger allerdings vorerst noch nicht angekommen zu sein. In der Neukölln-Apotheke in Berlin ist das befürchtete Chaos bisher ausgeblieben. Und auch in der Apotheke am Berliner Hauptbahnhof haben sich wegen des neuen Gesetzes noch keine längeren Wartezeiten ergeben. „Bisher haben wir noch keine Anfragen gehabt“, sagt ein Mitarbeiter.

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