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Erwarten das Urteil. Peter Boehringer (l.) und Roman Reusch (m.), beide Mitglieder der Rechtspartei Alternative für Deutschland (AfD), und ihr Anwalt Christian Conrad.

© AFP/INA FASSBENDER

Tagesspiegel Plus

Juristisch schlechte Karten für die Partei: Zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall – was folgt nach dem AfD-Urteil?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, urteilt das Gericht in Münster. Die Hintergründe.

Für die AfD ist es ein Scheitern auf ganzer Linie, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf sich dagegen in fast vollem Umfang bestätigt fühlen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster hat am Montag die Klagen in drei Berufungsverfahren um ihre Einstufung als Verdachtsfall durch das BfV zurückgewiesen.

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