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Gegeneinander oder miteinander? Justizminister Marco Buschmann und Finanzminister Christian Lindner.

© dpa/Kay Nietfeld

Kampf gegen Geldwäsche: Warum zögert die FDP?

Die Ampel will stärker gegen Geldwäsche vorgehen. Doch das Vorhaben ist ins Stottern geraten – gleich zwei Gesetze sind in der Warteschleife.

Kann man Finanzkriminalität besser bekämpfen, wenn man nur einen Behördenumbau angeht – oder braucht es mehr dazu? Diese Frage treibt gerade die Ampelkoalition um.

Die Konstellation ist bemerkenswert: SPD und Grüne warten seit Monaten darauf, dass Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorankommt, was der aber nicht tut, weil ausgerechnet das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (ebenfalls FDP) sich gegen eine Vorlage aus dem Finanzministerium gesträubt hat. Und sich möglicherweise immer noch sträubt.

Es geht um zwei Gesetzesprojekte Lindners. Zum einen das Gesetz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, mit dem die Koalition den Kampf gegen Geldwäsche verbessern will, indem Aufgaben in einem neuen Bundesamt gebündelt werden. Bisweilen ist hier von einem „Finanz-FBI“ die Rede.

Im Bundestag gestoppt

Das andere Vorhaben ist das Gesetz zur Bekämpfung der Vermögensverschleierung (VVBG), das sich ebenfalls vor allem gegen Geldwäsche richtet und die Ermittlung und Beschlagnahme von Vermögenswerten erleichtern soll.

Ersteres haben nun die Grünen im Bundestag gestoppt, es kommt bis auf Weiteres nicht auf die Tagesordnung des Parlaments. Die Koalitionspartner der FDP sind der Meinung, dass beide Gesetze ein Paket darstellen – ohne das eine ist das andere weniger wert. Im Hintergrund steht der Verdacht, dass es die FDP beim Kampf gegen Vermögensverschleierung vielleicht nicht ganz so eilig hat.

Lange verzögert

Während der Gesetzentwurf zum Behördenumbau längst vorliegt und Lindner das neue Bundesamt schon zum 1. April hatte einrichten wollen, ist das VVBG erst kürzlich in die Ressortabstimmung gekommen. Was immerhin bedeutet, dass die gröbsten Differenzen zwischen den Ressorts von Lindner und Buschmann ausgeräumt sind.

Aber die Abstimmung läuft eben noch. Und das Vertrauen in die FDP ist erkennbar nicht groß genug, um schon mal vorab das Behörden-Gesetz im Bundestag zu beschließen.

Die Grünen wollen allerdings nicht als Blockierer dastehen und erhöhen den Druck auf die FDP. „Um konsequent gegen Finanzkriminalität vorzugehen, müssen wir nun Tempo machen“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch dem Tagesspiegel. „Es geht darum, Schaden von Deutschland abzuwenden.“

Er betont den Zusammenhang der Gesetze. „Geldwäsche oder verschleiertes Oligarchen-Vermögen richten massiven Schaden in Deutschland an.“ Man müsse vor allem „gegen die dicken Fische“ vorgehen.

„Schlagkräftige Behörde“

„Dazu brauchen wir so schnell wie möglich eine schlagkräftige Behörde mit dem nötigen Biss“, sagte Audretsch. „Die Behörde braucht Befugnisse, um sinnvoll zu arbeiten und gegen Vermögensverschleierung vorzugehen.“

Er setzt daher darauf, „dass die Bundesregierung gut vorankommt, denn die Behörde muss zügig kommen“. Die Erwartung bei den Grünen ist, dass der Justizminister die Blockade zügig löst.

Aus Buschmanns Ministerium ist offiziell nur zu hören, man unterstütze das Vorhaben des Gesetzes zum Kampf gegen Vermögensverschleierung „konstruktiv“.

Dazu gehöre insbesondere die Rechtsprüfung, wie ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel sagte. „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen und wird unter Einbeziehung der zu erwartenden Stellungnahmen der Länder und Verbände fortgesetzt werden.“

Kritische Stellungnahmen

Es kann also noch ein Weilchen dauern. Und die bisherigen Stellungnahmen aus Verbänden und Ländern sind nicht durchweg freundlich ausgefallen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter zum Beispiel schreibt, was Lindner nun vorgelegt habe, sei „ein gänzlich untauglicher Versuch, die Geldwäschebekämpfung in Deutschland zu verbessern“.

Die „Bürgerbewegung Finanzwende“ des ehemaligen Grünen-Politikers Gerhard Schick urteilt: „Einen Mehrwert für die Ermittlung illegal generierten Vermögens und dessen Abschöpfung sehen wir nicht.“ Grundsätzlich positiv äußerte sich die Bundesnotarkammer.

Es ist angesichts der Kritik nicht auszuschließen, dass beide Gesetze im parlamentarischen Verfahren verändert werden. Jedenfalls dürfte es das Ziel vor allem der Grünen sein, den Kompromiss der FDP-Ressorts beim VVBK infrage zu stellen und das Gesetz zu verschärfen.

Es wird dann darum gehen, wie weit die Befugnisse des neuen Bundesamtes reichen, wenn es um die Ermittlung oder auch die Einziehung von Vermögen geht, bei denen Hinweise auf kriminelle Ursprünge vorliegen.

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