Will der Eigentümer seine Wohnung selbst nutzen, muss der Mieter ausziehen. Bleiben darf er, wenn er nachweist, dass ein Umzug unzumutbar ist. Dies könnte jetzt einfacher werden.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 02.04.2024
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Will der Eigentümer seine Wohnung selbst nutzen, muss der Mieter ausziehen. Bleiben darf er, wenn er nachweist, dass ein Umzug unzumutbar ist. Dies könnte jetzt einfacher werden.
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