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Pappaufsteller mit dem Logo der AfD liegen vor Beginn des Landesparteitags der AfD Brandenburg auf den Stühlen in der Wiesenhalle.

© dpa/Monika Skolimowska

Urteil bestätigt Verfassungsschutz-Einstufung: Die AfD ist ein rechtsextremer Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist Klagen der Partei ab – die AfD werde zu Recht beobachtet, weil der Verdacht gegen sie begründet sei.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und entsprechend beobachten, auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Klagen der Partei dagegen wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster am Montag ab.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. AfD-Vertreter hatten im Prozess bereits deutlich gemacht, in Revision gehen zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss den Fall dann abschließend entscheiden.

Der Vorsitzende Richter Gerald Buck erklärte, tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Einstufung als „Verdacht“ rechtfertigten, lägen vor. Nach Überzeugung des Senats sei hinreichend belegt, dass die AfD „Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“. In der AfD gebe es einen „maßgeblichen Teil“, der Deutschen mit Migrationshintergrund nur einen „rechtlich abgewerteten Status“ zuerkenne.

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien eng begrenzt, aber der Staat sei gegen extremistische Strömungen nicht machtlos. Die wehrhafte Demokratie sei „kein zahnloser Tiger“. Die Verfahren seien „besonders“ gewesen und hätten einen ungewöhnlichen Aufwand erfordert. Die öffentliche Stimmungslage, die das Verfahren begleitet habe, sei „nicht sachlich“ gewesen. „Gerichte entscheiden und handeln nicht politisch, auch wenn ihre Entscheidungen politische Auswirkungen haben“, sagte Buck. Ein Gerichtsverfahren sei „kein Theater“.

In drei Berufungsverfahren hatte sich die Partei mit ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz zur Wehr setzen wollen (Az.: 5 A 1218/22, 5 A 1217/22). Zudem ging es um den nach Parteiangaben aufgelösten „Flügel“, der zunächst als Verdachtsfall und dann als „gesichert extremistische Bestrebung“ bis Ende 2022 beobachtet wurde (5 A 1216/22). Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klagen im März 2022 überwiegend abgewiesen.

Die AfD hatte in dem Prozess mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt, zudem mehr als 470 Beweisanträge. Immer wieder musste die mündliche Verhandlung am OVG für Beratungen unterbrochen werden. 

Die Strategie hat das Urteil verzögert, blieb im Ergebnis aber erfolglos: Die Anträge wurden als ungeeignet und teils rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen. Medienberichten zufolge bereitet der Verfassungsschutz die Einstufung als „gesichert extremistisch“ vor. Das Gericht hat zwar die Revision nicht zugelassen, aber die AfD kann dagegen Beschwerde einlegen.

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