Dem Verwaltungsgericht liegen mehrere Klagen von Palästinensern vor – ein stattgebender Beschluss könnte die Bundesregierung empfindlich treffen.
Jost Müller-Neuhof
Rechtspolitischer KorrespondentJost Müller-Neuhof ist Jurist, hat im Verfassungsrecht promoviert und schreibt seit 1992 für den Tagesspiegel über deutsche und europäische Justiz, Gesetzgebung und Bundespolitik. Neben seiner journalistischen Tätigkeit berät er die Redaktion zu Fragen der Informationsfreiheit und zur Durchsetzung presserechtlicher Auskunftsansprüche.
Aktuelle Artikel
Im Prozess vor dem Hamburger Landgericht präsentiert sich Ursula Haverbeck als Rechercheurin und Zweiflerin im Dienst historischer Aufklärung. Die notorische Holocaustleugnerin zeigt keine Spur von Einsicht.
Mit dem Versuch, den „Remigrations“-Aktivisten Martin Sellner außer Landes zu halten, ist die Stadt Potsdam vorerst gescheitert. Wie es aussieht, zieht man daraus falsche Schlüsse.
Gerhard Schröder kam persönlich zur Verhandlung, aber es half nichts. Die Richter konnten kein Recht entdecken, das Ex-Kanzlern einen Anspruch auf Büros mit Personal gibt.
Keine Frau in Deutschland ist so lange und so verbohrt als Rechtsextremistin unterwegs wie die Mitgründerin des Nazi-Vereins „Collegium Humanum“. Ein Gericht bezeichnete sie 2015 als „unbelehrbar“ – jetzt folgt der nächste Prozess.
Der Hauptredner beim Potsdamer „Geheimtreffen“ bezeichnet den Vergleich mit der Nazi-Wannseekonferenz als Holocaust-Verharmlosung – die Staatsanwaltschaft Essen soll das jetzt prüfen.
Im Kanzleramt wurde ein Papier erstellt, das Scholz vor einem Untersuchungsausschuss im Bundestag schützt. Mehr Transparenz in der Sache verhinderte nun ein Gericht.
Durch Job-Kündigungen oder Exmatrikulationen sollen mutmaßlich Rechtsextreme die Folgen ihrer Gesinnung spüren. Ob solche Maßnahmen legal sind, scheint unwichtig.
Im Internet wird nach dem Sylt-Video zu einer Art Hetzjagd auf vermeintliche Oberschicht-Nazis aufgerufen. Ist es das, was der Kampf gegen Rechtsextremismus bewirken will?
In einer Vielzahl diskreter Gespräche informieren der Verfassungsschutz-Präsident und seine Mitarbeiter die Presse. Auch über die AfD-Beobachtung? Hier werden die Auskünfte unscharf.
Was wäre, wenn ein AfD-Regierungschef bevorzugt ihm genehme Medien informiert? Klingt nicht gut, ist aber ein Stück weit das, was in der Politik schon heute passiert – und geändert gehört.
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs tut, was seine Aufgabe ist. Die Kritik an ihm übersieht, dass Justiz in dem Konflikt eine Chance sein kann.
Thüringens AfD-Chef ist für ein kleines Vergehen scharf bestraft worden und geht in die nächste Instanz. Da wird er juristisch wohl wenig erreichen – aber ein Erfolg ist ihm trotzdem sicher.
Der Regierende Bürgermeister hielt seine Paarbeziehung mit der Schulsenatorin fälschlich für eine private Angelegenheit – und zögerte viel zu lange, sie publik zu machen.
Anders, als Berlins Regierender Bürgermeister meint, ist die Liebschaft innerhalb einer Landesregierung keine geschützte Privatsache – so zumindest beurteilt es das zuständige Verwaltungsgericht.
Der Thüringer AfD-Chef nutzte einen verbotenen SA-Slogan bei einem Auftritt. Wissend um die Strafbarkeit, attestiert das Gericht – und verurteilt den Politiker.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, urteilt das Gericht in Münster. Die Hintergründe.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist Klagen der Partei ab – die AfD werde zu Recht beobachtet, weil der Verdacht gegen sie begründet sei.
Strafbarer Hass und Hetze gegen Politiker sind ein Problem bei Social Media – aber Kritik, Spott oder Häme sind davon zu trennen. Im Zweifel gilt Meinungsfreiheit.
Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt lud häufiger Journalisten ein, um ihnen die „richtige“ Sicht auf den Kanzler nahezubringen. Damit ist wohl vorerst Schluss. Macht er als Privatmann weiter?
Einschüchtern, drohen, zuschlagen: Attacken auf Politiker werden häufiger und beschädigen das demokratische Miteinander. Es ist Zeit, deren Funktion wieder aufzuwerten.
Akw-Files und Corona-Protokolle zeigen: Wenn Medien Regierungsdokumente enthüllen, hilft es den politischen Debatten. Dass die juristischen Verfahren so lange dauern, ist ein Skandal.
Die Bundesregierung hat überraschend heftig auf eine Kleindemo in Hamburg reagiert und so getan, als dürfe es so etwas eigentlich nicht geben. Eine Täuschung mit Folgen.
Berlins Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch klärt über eine angeblich verheerende Falschnachricht auf und verliert dabei die Orientierung. Galt die Fürsorge am Ende sich selbst?