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Verpflichtung bleibt auch nach Ende der Freundschaft bestehenVON THOMAS WEGERICHSolange der häusliche Frieden ungetrübt war, gab es naturgemäß keine Probleme - über Geld redet man schließlich nicht.Aber dann: Nach dem Ende ihrer nichtehelichen Lebensgemeinschaft trafen sich die ehemals so Verliebten vor Gericht wieder, um über die Frage zu streiten, ob nach dem Abbruch der privaten Verbindung automatisch auch die Geschäftsgrundlage für eine von der Frau mit übernommene Bürgschaft entfallen sei.

Für 1998 zehn Neuemissionen anvisiert / Holding-Struktur vorgesehen / Pläne für das Investmentbanking stützen den eigenen KursVON JOACHIM HOFER BERLIN. Die Berliner Freiverkehr (Aktien) AG steht vor einer kräftigen Ausweitung ihres Geschäftes.